Aktuell
Änderung der Fahrausweisvorschriften
Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit:
Die Weiterausbildung wird auf einen Tag reduziert und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden. Diese Neuerung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Lernfahrausweis ab 17 Jahre & Einführung 12 monatiger Lernphase bei U20:
Künftig kann der Lernfahrausweis bereits mit 17 Jahren beantragt werden. Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Diese Neuerung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Die Weiterausbildung wird auf einen Tag reduziert und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden. Diese Neuerung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Lernfahrausweis ab 17 Jahre & Einführung 12 monatiger Lernphase bei U20:
Künftig kann der Lernfahrausweis bereits mit 17 Jahren beantragt werden. Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Diese Neuerung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Verzicht auf Beschränkung mit Automateneintrag:
Künftig wird bei Personen, welche die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegen, keine Beschränkung mehr im Führerauseis eingetragen. Mit dem Wegfall des „Automateneintrages“ dürfen (von können ist hier noch lange nicht die Rede!) sie in Zukunft auch Fahrzeuge mit Handschaltgetriebe führen. Diese Aenderung tritt am 01.02.2019 in Kraft.
Künftig wird bei Personen, welche die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegen, keine Beschränkung mehr im Führerauseis eingetragen. Mit dem Wegfall des „Automateneintrages“ dürfen (von können ist hier noch lange nicht die Rede!) sie in Zukunft auch Fahrzeuge mit Handschaltgetriebe führen. Diese Aenderung tritt am 01.02.2019 in Kraft.
Fahren mit Automat- oder Handschaltgetriebe? Bei mir kannst Du beides lernen!
Lektionen mit Handschaltgetriebe:Im Mercedes-Benz A200 AMG-Line Lektionen mit Automatikgetriebe:
Im Alfa Romeo Giulietta Veloce